Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Unterricht

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Seminarbeschreibung oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von CBF-Dogs. Die im Prospekt und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. CBF-Dogs, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.

Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.

Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

Der Organisator übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

§ 3 Bezahlung

Spätestens vier Wochen vor dem Seminar erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die binnen 7 Tagen bezahlt werden muss.  Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben.

Für den Fall, daß die Ausbildung nicht auf dem Schulungsgelände des Organisators durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten zusätzlich mit 0,40 € pro Kilometer berechnet.

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.

Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen in Höhe der Seminargebühr verlangen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Organisator

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
  • Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.

§ 6 Haftung des Organisators

Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände des Organisators befindet.

Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.

§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
  • Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  • Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
  • Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
    Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
    Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Der Trainer ist berechtigt läufige Hündinnen vom Unterricht auszuschließen.
  • Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
  • Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die von ihm angegebene E-Mail Adresse in die Newsletter Mailingliste aufgenommen wird. Er kann diese später jederzeit selber wieder entfernen.

§ 9 Vermietung

Der Vermieter ist nach einer entsprechenden Ankündigung berechtigt, Ausbesserungen und sonstige bauliche Änderungen, die zur Erhaltung oder Verbesserung des Hauses oder der Mieträume (einschl. zur Einsparung von Heizenergie) oder zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden erforderlich sind, ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. Der Mieter kann weder den Mietzins mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadensersatz verlangen.

Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt oder eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird.

Mängel der Mietsache, die auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, hat dieser ‑ unbeschadet der Anzeigeverpflichtung ‑ auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen; andernfalls ist der Vermieter zur Beseitigung berechtigt und der Mieter zur Erstattung der angefallenen Kosten verpflichtet. Rohrreinigungsarbeiten aufgrund von verstopften Rohren haben die an diesen Rohren angeschlossenen Mietparteien zu gleichen Teilen zu bezahlen.

 

Anerkennung der Hausordnung

 

Der Mieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Bei schwerwiegenden Fällen oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Hausordnung

Ein gedeihliches Zusammenleben von mehreren Mietparteien wird von der gegenseitigen Rücksichtnahme und Höflichkeit geprägt. Um die gleichzeitige Nutzung des Objektes im gegenseitigen Interesse aller Nutzer so angenehm wie möglich zu gestalten, trägt jeder Mieter unmittelbar Sorge für folgende Punkte:

  • Die Mieträume sind nur gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu gebrauchen; sie sind regelmäßig zu reinigen und zu lüften und die Küche und das WC sind im Winter ausreichend zu heizen. Die Türen zur Küche und zum WC sind geschlossen zu halten und nur zum Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten zu öffnen.
  • In der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr ist jede Ruhestörung zu unterlassen. In der übrigen Zeit ist jeder Lärm zu vermeiden.
  • Die Benutzung von Musikinstrumenten, elektrischen Geräten zur Bild- oder Tonwiedergabe wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Hifi-Anlagen, hat in Zimmerlautstärke zu erfolgen.
  • Abfälle sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Sonderabfälle oder sperrige Abfälle hat der Mieter auf eigene Kosten entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen oder die hierfür angebotenen kommunalen Dienste zu benutzen.
  • Wassernäpfe sind nach dem Gebrauch wieder ins WC zu bringen.
  • Be- und Entwässerungsanlagen, elektrische Anlagen sowie sonstige Hauseinrichtungen und Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen, insbesondere sind Verstopfungen der Abwasserrohre zu vermeiden.
  • Gemeinschaftlich genutzte Räume und Flächen sind regelmäßig zu reinigen; Zuwege, Einfahrten und Bürgersteige sind regelmäßig zu kehren und im Winter von Schnee und Eis zu räumen. Das Außengelände darf nur betreten werden, nachdem der Schnee von der Außentreppen und der Rampe entfernt wurde. Während der Mietzeit obliegt dem Mieter der Winterdienst.
  • Alle wasserführenden Leitungen und Installationen einschl. Zapfhähne sind frostfrei zu halten.
  • Alle allgemeinen, technischen oder behördlichen Bestimmungen, insbesondere bauordnungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften zum Brandschutz sind zu beachten und einzuhalten.
  • Vor dem Verlassen des Objekts sind folgende Dinge zu prüfe
    1. Außenbeleuchtung Trainingsfläche ausgeschaltet?
    2. Tür zum, Außengelände richtig verschlossen? (Da es sich um eine Paniktür handelt, geht sie von Innen immer auf!!)
    3. WC und Küchentür richtig geschlossen?
    4. Frostwächter eingesteckt und eingeschaltet?

    § 10 Regeln für den Aufenthalt auf dem Hundeplatz

    Der Teilnehmer versichert die Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände gelesen zu haben und diese zu beachten.

    § 11 Verjährung von Ansprüchen

    Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    § 13 Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Iserlohn.

     

     

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